Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

In der Bundeshauptstadt wird seit 2014 der Wohnungsneubau über ein einzigartiges System gefördert. Das Bundesland schließt städtebauliche Verträge mit Vorhabensträgern ab. Berlin übernimmt im Rahmen dieser Verträge Teile der Kosten für die soziale und technische Infrastruktur des Bauvorhabens, soweit diese Voraussetzung oder Folge der Wohnnutzung sind. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vorhabensträger mindestens 30% der Wohngeschossfläche in mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen mit 30-jähriger Bindung zu verwandeln. Darüber hinaus sind alle Flächen, die für öffentliche Belange benötigt werden (Verkehrsflächen, Flächen für Kindertageseinrichtungen und Schulen, öffentliche Grünanlagen, Flächen für Immissionsschutzanlagen, sowie Flächen für die Ver- und Entsorgung) unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an das Land Berlin abzutreten.

Anwendung findet dieses Modell jedoch nur bei Entwicklungsflächen über 5.000 m² Geschossfläche Wohnen und auch nur, wenn das Bauvorhaben nicht ohnehin ohne Änderung oder Neuaufstellung eines Bebauungsplanes genehmigungsfähig wäre.

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