Das Hamburger Modell

Im Juli 2011 schloss der Hamburger Senat den „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ mit den Hamburger Bezirken. Vertragsbestandteil ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Wohnbauprojekte (diese sollen nicht länger als sechs Monate dauern), gleichzeitig haben die Bezirke jeweils eigene Wohnungsbauprogramme aufgelegt. Das Ziel von 6.000 neuen Wohnungen pro Jahr, mit einem Anteil von 30% geförderten Wohnungen wurde festgeschrieben.

Dieses Ziel wurde später im Rahmen des „Bündnis für das Wohnen“ auf 10.000 Wohnungen pro Jahr erhöht. Das Bündnis wurde zwischen dem Senat, Verbänden der Wohnungswirtschaft und der SAGA GWG, unter Beteiligung der Mietervereine geschlossen. Neben der Zielmarke für Neuwohnungen, Mietpreis- und Belegungsbindung, wurden die Vereinbarungen um ökologische Kennziffern ergänzt.

Geförderte Wohnungen teilen sich im Hamburger Modell in zwei Kategorien auf:

Der 1. Förderweg beschreibt den klassischen Sozialwohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Seit dem „Bündnis für das Wohnen“ betrifft dies jährlich 2.200 neugebaute Wohnungen. Diese können mit Wohnberechtigungsscheinen bezogen werden und unterliegen mindestens 15 Jahre lang dieser Bindung. Die maximale Anfangsmiete lag 2017 bei 6,40 €/m². Rund 36% aller Hamburger Haushalte erfüllen die notwendigen Kriterien, um diese Wohnungen beziehen zu können.

Der 2. Förderweg ist mit dem 1. Förderweg vergleichbar, jedoch sind die Einkommensgrenzen für den Bezug deutlich höher. Etwa 50% aller Hamburger können diese Wohnungen beziehen. 800 Wohnungen werden jährlich seit 2011 über dieses Programm gefördert. Die maximale Anfangsmiete lag 2017 bei 8,50 €/m².

Die Förderung wird von der IFB Hamburg als zinsgünstiges Baudarlehen vergeben. Über den Bindungszeitsraum erhält der Wohnungsbauer laufende Zuschüsse deren Höhe von Faktoren wie dem gewähltem Förderweg, der energetischen Effizenz, Barrierefreiheit und vorhandenen Aufzugsanlagen abhängt. Die Förderungsdauer (und damit die Bindungsdauer) kann auf 20 oder 30 Jahre erhöht werden.

Neben dem Mietwohnungsneubau gibt es separate Programme zur Förderung von Baugemeinschaften (für die 20% aller veräußerten Flächen reserviert werden), selbstgenutztem Wohneigentum (mit Einkommensgrenzen, die insbesondere Familien bevorzugen) und Modernisierungen, bei denen teilweise eine Mietpreis- und Belegungsbindung eingefordert wird.

so machen es andere Städte:

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