Das Münchner Modell

Die bayrische Landeshauptstadt fördert ihren Wohnungsneubau über das vergebene Bauland und zinsgünstige Baudarlehen. Für die Bauvorhabensträger bedeutet dies ein günstiger Bodenpreis von 375 €/m². Dieser Preis ist lageunabhängig im gesamten Münchener Stadtgebiet. Verfügbar sind diese Grundstücke für Genossenschaften zur Schaffung von Genossenschaftswohnungen und für Bauträger, die mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum errichten. Diese Bindung gilt für 40 oder 60 Jahre und schreibt eine maximale lageabhängige Anfangsmiete zwischen 10,50 €/m² und 12,50 €/m² vor. Diese Anfangsmiete erhöht sich um weitere 0,15 €/m², wenn das Gebäude den KfW-Effizenzhaus-55-Standard erfüllt.

Die Miete dieser Wohnungen kann in den ersten fünf Jahren nicht erhöht werden und darauffolgende Mieterhöhungen müssen im Mietvertrag festgeschriebenen Regularien entsprechen. Darüber hinaus besitzt die Stadt München ein Vetorecht bei geplanten Veräußerungen der Wohnungen für die Dauer der Bindung.

Mieter solcher Wohnungen müssen jährlich dem Sozialreferat nachweisen, dass sie unterhalb der festgeschriebenen Einkommensgrenzen liegen. Diese Einkommensgrenzen werden für jedes im Haushalt lebendes Kind um 5.000 € erhöht. Eine dreiköpfige Familie dürfte ein Jahreseinkommen bis 70.000 € vorweisen, um diese Berechtigung zu erhalten. Darüber hinaus müssen sie mindestens drei Jahre lang in München leben oder arbeiten, bevor sie eine solche Wohnung beziehen können.

so machen es andere Städte:

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Hamburg

Berlin

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