Infoblatt für alle Mieter mit Fernwärme in Weimar

Sie wohnen in einem Gebäude, welches mit Fernwärme versorgt wird? Dann besteht für Sie Handlungsbedarf, da möglicherweise zu hohe Heiz- und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung 2022 berechnet wurden. So stiegen die Kosten bei Fernwärme um das Mehrfache im Vergleich zur Gasheizung.

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Mieter können sich wehren!

Die Mieter von Wohnraum haben keinen direkten Vertrag mit dem Fernwärmeversorger. Fernwärmekosten werden über die Betriebskosten/ Heizkosten vom Vermieter gegenüber den Mieter abgerechnet. Wenn der Vermieter die höheren Fernwärmekosten einfach wieter berechnet, die zu einem Teil unzulässig sein können, bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen.

Das Mietrecht räumt dem Mieter für diesen Fall ein Widerspruchsrecht ein, da der Vermieter unwirtschaftlich hohe Heizkosten gem. § 556 Abs. 3 BGB nicht umlegen darf.

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(Das Widerspruchsformular ist dem Infoblatt beigefügt.)