Basisorganisationen des Kreisverbandes

§ 13 der Bundessatzung DIE LINKE. - Kreisverbände

(9) Innerhalb eines Kreisverbandes können Basisgruppen/Basisorganisationen frei gebildet werden. Näheres regeln die Kreisverbände. Basisgruppen im Ausland können mit Zustimmung des Parteivorstandes gebildet werden, sie sind einem Kreisverband zuzuordnen.

An dieser Stelle erfahren Sie näheres über die Basisorganisationen der LINKEn in der Stadt Weimar sowie im Kreis Weimarer Land.

Basisorganisationen in Weimar

Basisorganisationen Weimarer Land