Ablehnung anstatt Kooperation: Der entscheidende Unterschied
Letzte Woche kam es im Bundestag zu einem Skandal, den der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz bewusst herbeigeführt hat: Bei einem Antrag, der dauerhafte Grenzkontrollen fordert und somit europäisches Recht verletzt, hat die CDU/CSU-Fraktion bewusst auf die Zustimmung der rechtsextremen AfD gesetzt. Seither sieht sich die CDU bundesweiten Protesten ausgesetzt, allein in Berlin demonstrierten gestern laut Polizeiangaben 160.000 Menschen gegen die CDU-AfD-Kooperation.
Der Umgang der CDU mit diesem Skandal wirkt hilflos. Die unruhig gewordene Partei versucht es derzeit vor allen Dingen mit Ablenkung und Beschimpfung der politischen Mitbewerber. Einen dieser Ablenkungsversuche erleben wir derzeit im Weimarer Land, wo eine Abstimmung im Kreistag falsch dargestellt wird. Dabei haben der Skandal aus dem Bundestag und die Abstimmung im Kreistag so viel miteinander gemeinsam wie Edelstahl und Diebstahl.
Der Kreistag Weimarer Land hat 47 Mitglieder, 40 waren bei der Sitzung am Donnerstagabend anwesend. Landrätin Christiane Schmidt-Rose (CDU) stellte einen Antrag, der ein sehr hohes finanzielles Risiko für den Landkreis bedeutet hätte. Es ging um eine Klage gegen das Land Thüringen, die laut Verwaltung keine Aussicht auf Erfolg hat, aber aufgrund des Streitwerts von 1,9 Millionen Euro alleine schon Gerichtskosten in Höhe von knapp 30.000 Euro verursacht.
Um erwartbaren finanziellen Schaden vom Landkreis Weimarer Land abzuwenden, hat die Fraktion Linke/Bündnisgrüne den Antrag der Landrätin abgelehnt. Parallel hat auch die Fraktion AfD/BI diesen Antrag abgelehnt. Erwähnt sei hier noch, dass aus der CDU-Fraktion lediglich 12 der 16 Mitglieder anwesend waren. Die Abstimmung endete in einer Pattsituation 20:20, entsprechend galt der Antrag der Landrätin für eine Klageerhebung als abgelehnt.
Eine parallele Ablehnung von Vorhaben kann aus vielen Gründen nicht mit der gemeinsamen Zustimmung zu Vorhaben in einen Topf geworfen werden. So könnte beispielsweise auch ein CDU-Antrag zur Einschränkung der Rechte von Geflüchteten von Linken und Grünen aus Gründen der Menschlichkeit abgelehnt werden und die rechtsextreme AfD würde den Antrag vielleicht ablehnen, weil er ihr nicht radikal genug ist.
Diesen Unterschied von Ablehnung und Kooperation zu negieren, zeugt mindestens von der Unfähigkeit zur Differenzierung. Vor allem aber ist es der erfolglose Versuch der CDU, ihr skandalöses Verhalten im Bundestag und das Scheitern ihres Kandidaten Friedrich Merz kleinzureden. Statt dieses Ablenkungsmanövers sollte die Union lieber Stimmen der Demonstrantinnen und Demonstranten ernst nehmen und dringend ihren Kurs der Verwässerung nach rechtsaußen korrigieren.