Mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Kersten Steinke, MdB

„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, so Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Thüringen. Deshalb wird in einem Antrag der Linksfraktion die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, die wesentlichen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention mit Verfassungsrang auszustatten und im Grundgesetz zu verankern. Dazu zählen u.a. der Vorrang des Kindeswohls sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Förderung, Schutz und Beteiligung.

Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt ebenso eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen, unabhängig von Herkunft und Status des Kindes. Sie ist auch bei Flüchtlingskindern anzuwenden. Das deutsche Aufenthalts-, Asylbewerberleistungs- und Asylverfahrensrecht entspricht nicht den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention.

Kersten Steinke empört besonders, dass „minderjährige Flüchtlingskinder unbegleitet abgeschoben werden. Im vergangenen Jahr waren es 21 Fälle. Dies ist ein Verstoß gegen die Anforderungen aus der UN-Kinderrechtskonvention.“