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Rödigsdorfer Erklärung: Für ein bundesweites Verbot des Fracking!

Kreisverband

Das Thüringer Landesbergamt hat auf drei Großflächen im Freistaat Thüringen Bergbaukonzernen die Erlaubnis für Erkundungsmaßnahmen zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen erteilt. Zwei dieser Flächen nehmen große Teile des Landkreises Weimarer Land und die Stadt Weimar ein, nur der Südosten des Weimarer Landes bleibt derzeit ausgespart. Auf den Flächen befinden sich etliche Wasserschutz- und -gewinnungsgebiete, in der Region um Bad Sulza auch Kurbäder mit Sole-Heilwasser.

Zur Methangasgewinnung aus Schiefergestein soll die Technologie des Hydraulic Fracturing („Fracking“) angewendet werden. Dabei wird eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien unter Hochdruck in Bohrlöcher gepresst. Durch die Einpressung soll tiefliegendes Gestein aufgebrochen und Schiefergas freigesetzt werden. Zur Erkundung sind zahlreiche Tiefenbohrungen vorgesehen.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Dezember 2011 sehr ausführlich die Vielfalt der möglichen Beeinträchtigungen durch das Fracking dargestellt. Berichtet wurde dabei von einem extrem hohem Wasserbedarf für den Bohrvorgang, Risiken für das Grundwasser durch die Lagerung wassergefährdender Chemikalien sowie den Bohrvorgang selbst, ebenso für Böden oder Oberflächenwasser durch die nicht gelöste Entsorgung von Fracking-Flüssigkeiten. Eingesetzte Substanzen, deren genaue Zusammensetzung von den Konzernen teilweise geheim gehalten wird, können toxisch oder krebserregend für Tiere und Menschen sein. Dazu kommen Probleme, wie ein extrem hoher Flächenverbrauch und Lärmemissionen. Aus Regionen, in denen man die Hochrisikotechnologie des Fracking einsetzt, wird zudem über Zerstörungen an der Erdoberfläche bis hin zu Kleinerdbeben berichtet.

Die Genehmigungen für Erkundungsmaßnahmen sind nach dem Bergrecht erteilt worden. Dadurch werden Umwelt- und Sicherheitsvorschriften im Interesse der Bergbaukonzerne auf Kosten betroffener Bürger und Kommunen außer Kraft gesetzt.

Mit der Technologie des Fracking zur Förderung von unkonventionellem Erdgas sind kaum zu kalkulierende Risiken für Menschen und Umwelt verbunden. Deshalb muss ihr Einsatz verboten werden. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt beim Bund.

Wir fordern:

  • von Landtag und Landesregierung, auf dem Weg einer Bundesratsinitiative in geeigneter Weise ein bundesweites gesetzliches Verbot des Fracking zu erwirken,
  • von den Thüringer Bundestagsabgeordneten, sich in ihren Fraktionen für ein bundesweites gesetzliches Verbot des Fracking einzusetzen.
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