Stadtratssitzung Weimar 10.12.25
Zur kommenden Stadtratssitzung am 10. Dezember 2025 wollen wir über unsere eingereichten Anträge und Anfragen informieren.
Anfrage zum Dorfner-Haus in der Erfurter Straße 8
Mit einer Anfrage thematisieren wir den seit Jahrzehnten andauernden Leerstand des Gebäudes in der Erfurter Straße 8. Laut einer Antwort auf eine Anfrage Mitte dieses Jahres fanden zuletzt 2021 Gespräche zwischen Stadtspitze und Eigentümern statt. Vier Jahre später steht das Gebäude weiterhin leer. Wir möchten daher erfahren, ob die Stadt beabsichtigt, den Dialog wieder aufzunehmen, welche Gründe die Eigentümer für die bisherige Nichtnutzung nannten, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt gegen Leerstand sieht und ob die Stadtspitze die Notwendigkeit eines gesetzlichen Rahmens auf Landesebene erkennt, um Leerstand zukünftig besser begegnen zu können. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Weimar fordern wir ein entschiedenes Vorgehen gegen Immobilienspekulation und Leerstand.
Antrag zur Stärkung des Ehrenamtes
Mit einem Antrag setzten wir uns dafür ein, die Entschädigung für Mitglieder der Beiräte und der Ortsteilräte an die der sachkundigen Bürger*innen in den Fachausschüssen anzugleichen. Sie sollen künftig ebenfalls ein Sitzungsgeld von 39 Euro erhalten, da es sich um eine vergleichbare Arbeitsbelastung handelt. So wollen wir ehrenamtliches Engagement angemessen würdigen.
Gemeinsamer Änderungsantrag für mehr Bänke an Haltestellen
Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringen wir einen Änderungsantrag zum Nahverkehrsplan ein. Haltestellen der Kategorie C sollen künftig standardmäßig mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden. Da Busse überdurchschnittlich häufig von älteren Menschen, Familien und Personen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden, halten wir eine entsprechende Mindestausstattung für notwendig. Derzeit verfügen nur rund 45 Prozent der Haltestellen über Sitzbänke.
Änderungsantrag: Zwei Jahre keine Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein
Mit einem weiteren Änderungsantrag schlagen wir vor, dass die Stadtwirtschaft Weimar GmbH über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Strafanzeigen nach § 265a StGB stellt. Nach dieser Testphase soll eine Auswertung erfolgen. Wissenschaftliche Analysen zeigen seit Jahren, dass diese Praxis Menschen in Armut besonders hart trifft, während der entstandene Schaden gering ist und die Strafverfolgung hohe staatliche Kosten verursacht. Die Testphase soll Klarheit schaffen und eine sachliche Grundlage für weitere Entscheidungen bieten.

